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   VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22   

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VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22 (https://dejure.org/2022,15261)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16.06.2022 - 23-IV-22 (https://dejure.org/2022,15261)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 23-IV-22 (https://dejure.org/2022,15261)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    2. Auch wenn die Verfassungsbeschwerde dahingehend ausgelegt wird, dass ein Verstoß gegen den inhaltsgleich in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf garantierten Anspruch auf rechtliches Gehör gerügt werden soll, ist sie gleichwohl unzulässig, weil sie den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG nicht genügt (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20).

    Es soll als Prozessgrundrecht sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrages eines Beteiligten haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 23-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Hier hat der Beschwerdeführer nicht vorgetragen, von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Landgerichts vom 4. Mai 2022 gemäß § 33a StPO Anhörungsrüge zu erheben, Gebrauch gemacht zu haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 13-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 64-IV-21; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 22-IV-21

    Verfassungsmäßige Heranziehung von Grundstückseigentümern zu

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Hier hat der Beschwerdeführer nicht vorgetragen, von der Möglichkeit, gegen den Beschluss des Landgerichts vom 4. Mai 2022 gemäß § 33a StPO Anhörungsrüge zu erheben, Gebrauch gemacht zu haben (SächsVerfGH, Beschluss vom 6. Mai 2021 - Vf. 22-IV-21; Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 23-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 64-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Darüber hinaus sind die Sachentscheidungsvoraussetzungen darzulegen, soweit ihr Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 64-IV-21; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV-10).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; BVerfGE 93, 266 [288]).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. April 2021 - Vf. 28IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 76-IV-21

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Außervollzugsetzung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein, zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; BVerfGE 93, 266 [288]).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 23-IV-22
    aa) Das in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf verfassungsrechtlich verankerte Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 88-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 6-IV10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 20-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde i.R.e. Klage gegen

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 26-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 59-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 68-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 61-IV-22
    Die Begründungserfordernisse des § 28 SächsVerfGHG erstrecken sich dabei auch auf die Sachentscheidungsvoraussetzungen, soweit deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2023 - Vf. 23-IV-22; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 64-IV-21; Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 13-IV10; Beschluss vom 27. Mai 2010 - Vf. 18-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 73-IV-22

    Substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 23-IV-22; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76-IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 19-IV-23

    Statthaftigkeit und Begründung der Verfassungsbeschwerde

    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 16. Juni 2022 - Vf. 23-IV-22; Beschluss vom 14. Oktober 2021 - Vf. 76IV-21 [HS]/77-IV-21 [e.A.]; st. Rspr.).
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